Ist mein Unternehmen von NIS2 betroffen?
Das NIS2-Umsetzungsgesetz gilt seit Dezember 2025. Betroffen sind Unternehmen, die in einem der im Gesetz genannten Sektoren tätig sind – etwa Energie, Gesundheit, Transport und Logistik, Teile der Industrie und digitale Dienste – und in der Regel mindestens 50 Beschäftigte oder mehr als 10 Millionen Euro Umsatz und mehr als 10 Millionen Euro Bilanzsumme haben. Wer betroffen ist, muss sich beim BSI registrieren, Maßnahmen zum Risikomanagement umsetzen und erhebliche Sicherheitsvorfälle melden; die Geschäftsleitung trägt die Verantwortung. Eine erste Orientierung gibt die Online-Betroffenheitsprüfung des BSI. Im Erstgespräch klären wir, was das technisch und organisatorisch für Sie bedeutet; die rechtliche Bewertung im Einzelfall stimmen wir bei Bedarf mit Ihrer Rechtsberatung ab.
Wie rechnen Sie Beratung ab?
Beratung biete ich bevorzugt als Paket mit festem Umfang und Festpreis an – zum Beispiel eine Bestandsaufnahme Ihrer Zugriffsrechte mit Ergebnisbericht und Maßnahmenplan. Laufende Begleitung, etwa für Rezertifizierungen, gibt es als monatliche Betreuung. Kleinere Einsätze im IT-Service rechne ich nach Aufwand ab. Sie bekommen vorab immer ein schriftliches Angebot.
Was kostet das Erstgespräch?
Nichts. Im Erstgespräch – per Telefon oder Teams – klären wir Ihre Ausgangslage und ob ich der richtige Ansprechpartner bin. Danach erhalten Sie, wenn Sie möchten, ein konkretes Angebot.
Arbeiten Sie mit unserer IT oder unserem Dienstleister zusammen?
Ja, das ist der Normalfall. Ich bewerte, steuere und dokumentiere – gemeinsam mit Ihrer IT-Abteilung, Ihrem Systemhaus oder dem Hersteller Ihrer Software. Ziel ist, dass Ihre Leute danach selbstständig weiterarbeiten können.
Arbeiten Sie herstellerneutral?
Ja. Ich kenne Werkzeuge wie tenfold und Microsoft Entra ID aus der Praxis. Meine Empfehlungen richten sich nach Ihren Prozessen und Nachweispflichten – das Werkzeug muss dazu passen, nicht umgekehrt.
Wie gehen Sie mit vertraulichen Informationen um?
Vertraulich. Eine Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) unterschreibe ich vor Projektbeginn gern, bei Bedarf schließen wir einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach DSGVO. Für Kanzleien und Praxen verpflichte ich mich ausdrücklich zur Verschwiegenheit.
Erstellen Sie auch Websites für Kanzleien und Praxen?
Ja – für Kanzleien, Arztpraxen und Steuerbüros, als Neubau oder Relaunch zum Festpreis. Inhalte gehen wir anhand von Checklisten für Berufsrecht, Heilmittelwerbegesetz und DSGVO durch, und jede Freigabe wird dokumentiert. Eine Rechtsberatung ist das nicht: Die rechtliche Endprüfung liegt bei Ihnen oder Ihrer Kanzlei. Hosting, Updates und Pflege übernehme ich auf Wunsch als monatliche Betreuung.
Arbeiten Sie auch außerhalb von Passau?
Ja. Beratung zu IAM, Governance und Microsoft 365 läuft größtenteils remote – in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Vor-Ort-Termine sind nach Absprache möglich. IT-Service und Kassensysteme biete ich vor Ort in Passau und Umgebung an.
Wie schnell reagieren Sie bei Störungen?
Ich melde mich zeitnah. Viele Störungen lassen sich per Fernwartung beheben, sonst komme ich in Passau und Umgebung vorbei. Brauchen Sie verbindliche Reaktionszeiten – auch außerhalb der üblichen Geschäftszeiten –, vereinbaren wir das in einer festen Betreuung mit Service-Level-Vereinbarung (SLA).
Was kostet ein Kassensystem ungefähr?
Ein Kassensystem gibt es ab etwa 500 Euro netto (zzgl. USt.). Was es am Ende kostet, hängt von Ihrem Betrieb ab: Anzahl der Kassenplätze, Kartenterminal, Drucker, Schublade, Einrichtung und Einweisung. Nach einem kurzen Gespräch über das, was Sie wirklich brauchen, bekommen Sie ein individuelles Angebot.
Übernehmen Sie auch bestehende Kassen oder Systeme?
Das hängt von Typ und Modell ab. Nennen Sie mir einfach Hersteller und Modell Ihrer Kasse oder Ihres Systems – ich prüfe, was möglich ist, und sage Ihnen offen, ob sich die Übernahme lohnt.